Wieder kein dauerhafter MwSt-Sondersatz für Hotels
| 20. August 2016
Seit 20 Jahren gilt in der Schweiz für die Mehrwertsteuer bei Hotels ein Provisorium. Beherbergungsbetriebe zahlen nur einen ermäßigten Sondersatz von 3.8 Prozent, die Regelung wird turnusmäßig alle vier Jahr verlängert. Aktuell hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wieder den Weg der befristeten Verlängerung beschritten.